Glaubensfreiheit und Glaubensgehorsam

Im Zusammenhang mit Glauben und Christentum spielen «Freiheit» und «Gehorsam» eine wichtige Rolle. Wie geht das zusammen? Und weshalb spricht das staatliche Recht von Glaubensfreiheit, während das Kirchenrecht Glaubensgehorsam fordert?

 

Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen ist ein Gegensatz, der mir erst kürzlich aufgefallen ist: Das staatliche Recht1 spricht von «Glaubensfreiheit», die Bibel2 und das Kirchenrecht3 von «Glaubensgehorsam». Müsste es nicht umgekehrt sein? Denn mit staatlichen Gesetzen verbindet sich die Vorstellung von Gehorsam und Grenzen, mit der christlichen Botschaft hingegen die Erwartung, dass sie Grenzen überwindet und in die Freiheit führt. Diesem Befund gehe ich nach – anhand zweier Missverständnisse und eines ernsten Problems.

 

Ein erstes Missverständnis

Entgegen der Vorstellung, der Staat wolle unsere Freiheit möglichst einschränken, besteht der eigentliche Sinn des Rechts in einem freiheitlichen, demokratischen Staat darin, allen Bürger:innen ein Leben in grösstmöglicher Freiheit zu ermöglichen. Dementsprechend beginnt die Bundesverfassung mit einem Katalog von Grund- und Menschenrechten – persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, freier Zugang zur Schulbildung und eben auch «Glaubens- und Gewissensfreiheit». Diese Freiheiten werden nicht begrenzt, damit sich die Bürger:innen dem Staat und seinen Autoritäten unterwerfen, sondern damit die Freiheit der einen nicht auf Kosten der Freiheit der anderen geht. Dazu braucht es neben Freiheit auch Gerechtigkeit und Solidarität, weil «die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen»4. Freiheit und Gesetz stehen nicht im Widerspruch. Sinn des Gesetzes ist nicht, meine Freiheit zu beschneiden, sondern auch die Freiheit und das Lebensrecht der anderen zu schützen. Wo diese bedroht sind, hat die staatlich gewährte Glaubensfreiheit ihre Grenze: Wer beispielsweise religiöse Autorität missbraucht, um die persönliche Integrität von Gläubigen zu verletzen, macht sich strafbar und kann sich nicht auf «Glaubensfreiheit» berufen.

Den eigenen Glauben leben, ohne andere in ihrem Glauben einzuschränken. ©iStock

Ein zweites Missverständnis

Mit «Glaubensgehorsam» oder «religiösem Gehorsam» ist vielfach die Befürchtung verbunden, es gehe um die Aufgabe der Freiheit und des eigenen Denkens, um Unterordnung unter eine religiöse oder kirchliche Autorität und eine Moral, die «von aussen» oder «von oben» auferlegt wird: Wer sich religiös binde, sei nicht mehr frei, sondern abhängig. Diese Vorstellung steht nicht nur im Gegensatz zu Bibelstellen, die von der «Freiheit der Kinder Gottes»5 und der «Wahrheit, die frei macht»6 sprechen oder erzählen, wie Gott sein Volk aus der Sklaverei in die Freiheit geführt und wie Jesus Menschen aus Abhängigkeiten befreit hat. Prägnant schreibt Paulus an die Gemeinde in Korinth: «Wo Gottes Geist ist, da ist Freiheit»7. Auch die Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit (1965) hält fest: «Die Würde des Menschen erfordert also, dass er gemäss seiner bewussten und freien Wahl handelt, nämlich personal, von innen her bewegt und veranlasst, und nicht unter dem blinden inneren Drang oder unter blossem äusserem Zwang.»8

Glaube, so verstanden, führt nicht nur in die Freiheit, sondern setzt auch Freiheit voraus. Sonst wäre er nicht Ausdruck existenziellen Vertrauens auf Gott und selbstverantworteter Zustimmung zur christlichen Botschaft, sondern fremdbestimmte Unterordnung oder Abhängigkeit. Dasselbe gilt für den «Glaubensgehorsam». Der Apostel Paulus schreibt: «Glaube kommt vom Hören»9. Auch im Deutschen hängt das Verb «gehorchen» mit «horchen» zusammen – gemeint ist die freie Zustimmung zur Botschaft des Evangeliums.

Wie das staatliche Gesetz steht auch der Glaubensgehorsam nicht im Gegensatz zur Freiheit: Echter Gehorsam setzt sie voraus und ist ein Akt freier Selbstbindung. Ein erzwungenes Ja zu Gott wäre kein wirkliches Ja und kein wirklicher Glaube. Das ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil das Freiheitsbewusstsein ein zentrales Merkmal der Moderne ist. Ein christlicher Glaube, der hinter diesem Bewusstsein zurückbleibt und damit die Standards des liberalen und demokratischen Rechtsstaates unterbietet, ist heute nicht mehr anschlussfähig. Mündige Christ:innen erwarten, dass ihre Freiheit und Selbstbestimmung nicht an der Kirchentüre endet.

 

Ein Problem

Aus dem Gesagten folgt, dass die Glaubwürdigkeit kirchlichen Handelns und kirchlicher Strukturen davon abhängt, ob ihre Ordnung eine Ordnung der Freiheit ist, dank der die «Freiheit der Kinder Gottes» im selbstbestimmten Gehorsam gegenüber dem Evangelium gelebt werden kann. Das verlangt, dass «kirchliche Gebote für die Gläubigen nur wirksam werden dürfen, wenn sie in Akten freier Selbstbindung angenommen und gelebt werden»10. Fragen nach der Wahrheit des Evangeliums und seiner Bedeutung für die Gegenwart könnten nicht mehr allein von der Hierarchie entschieden werden, sondern wären «dem Freiheitsbewusstsein der getauften und gefirmten Gläubigen anzuvertrauen»11.

Aber statt diesen vom Zweiten Vatikanischen Konzil zwar angedachten, aber nicht konsequent eingeschlagenen Weg zu beschreiten, «hat man in den Achtzigerjahren des vorigen Jahrhunderts den […] Glaubensgehorsam zu einer strafrechtlich sanktionierten Pflicht erhoben»12. Zwar wurde die katholische Kirche in dieser Zeit nach aussen zur Anwältin der Menschenrechte und insbesondere der Religionsfreiheit. Nach innen aber hat sie die Glaubensfreiheit kirchenrechtlich nur halbherzig umgesetzt. Sie nutzt die Forderung nach Glaubensgehorsam weiterhin als Instrument zur Durchsetzung eigener Wahrheits- und Autoritätsansprüche – auf Kosten der Anerkennung des «unfehlbaren Glaubenssinns» der Getauften13 und des Respekts vor der Würde ihrer Gewissensentscheidungen14. Das trägt massgeblich dazu bei, dass die Anschlussfähigkeit der katholischen Kirche an die Moderne prekär bleibt. Und es zwingt gerade engagierte Katholik:innen, die sich vertieft mit den Positionen der Kirche befassen, ihren Glauben gleichzeitig in der Kirche und in Abgrenzung von Teilen ihrer Lehre zu leben, etwa in Fragen der Sexualethik, der geschlechtlichen Vielfalt, der Rolle der Frau, der hierarchischen Strukturen oder eines Kirchenrechts, das nicht die Gläubigen und ihre Rechte, sondern die Institution und ihre Hierarchie schützt.

Immerhin hat Papst Franziskus mit seinem Mut zum freien Wort, den Synoden zu Ehe und Familie und dem Synodalen Prozess dafür gesorgt, dass bis auf höchster Ebene Dinge in Bewegung gekommen sind. Die Probleme wurden zwar nicht gelöst, aber sie werden nicht mehr «unter dem Deckel» gehalten, sondern offen und kontrovers debattiert. Es bleibt zu hoffen, dass die katholische Kirche unter Papst Leo XIV. konkrete Schritte unternimmt und – inspiriert von der Freiheit Jesu und vom modernen Freiheitsbewusstsein – immer mehr zu einem Ort wird, wo Menschen «in Freiheit glauben»15.

  1. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 15 Abs. 1: «Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.»
  2. Brief an die Römer, Kapitel 1, Vers 5, sowie Kapitel 16, Vers 26.
  3. Kodex des kanonischen Rechts (CIC 1983): «Was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im Bewusstsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen» (can. 212 § 1); «… die Gläubigen sind gehalten, dem authentischen Lehramt ihrer Bischöfe mit religiösem Gehorsam zu folgen» (can. 753).
  4. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Präambel.
  5. Römerbrief, Kapitel 8, Vers 21.
  6. Johannesevangelium, Kapitel 8, Vers 32.
  7. Zweiter Korintherbrief, Kapitel 3, Vers 17.
  8. Zweites Vatikanisches Konzil Gaudium et spes, Nr. 17.
  9. Römerbrief, Kapitel 10, Vers 17.
  10. Georg Essen, in: Magnus Striet/ders., Was vom Westen bleibt. Theologische Argumente im Streit um Religion in säkularer Gesellschaft, Freiburg i. Br. 2026, 97.59.
  11. Ebd., 64.
  12. Ebd., 64.
  13. Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, Nr. 12.
  14. Zweites Vatikanische Konzil, Gaudium et spes, Nr. 16.
  15. So der Titel des (sehr anspruchsvollen) Buches von Saskia Wendel, In Freiheit glauben. Grundzüge eines libertarischen Verständnisses von Glauben und Offenbarung, Regensburg 2020.

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