Teil zwei unserer Serie zu den Grundprinzipien der katholischen Soziallehre widmet sich dem Gemeinwohl. Dieses Prinzip zeigt, wie eng das individuelle Wohlbefinden mit dem Zustand der Gemeinschaft verknüpft ist – und stellt die Frage nach einem Wert, der beides übersteigt.
Entstehung der Katholischen Soziallehre
Die Katholische Soziallehre entstand Ende des 19. Jahrhunderts. Den Anstoss dazu gab die durch die Industrialisierung hervorgerufene, sogenannte «Arbeiterfrage»: Papst Leo XIII. wie auch andere Vertreter des europäischen Katholizismus erkannten, dass die Ausbeutung der Arbeiter und die massenhafte Verelendung ihrer Familien nicht allein durch karitative Hilfe beseitigt werden konnte. Gefragt waren strukturelle Lösungen und systemische Veränderungen.
Weder der Markt noch der Staat allein konnten die sozialen Probleme lösen. In der ersten Sozialenzyklika «Rerum Novarum» (1891) skizziert Leo XIII. daher einen Mittelweg. Er betont das Recht jedes Einzelnen auf Privateigentum und nimmt zugleich die Kirchen und den Staat in die Pflicht: Während die Kirchen die weltanschaulich-sittliche und religiöse Gesinnung der Menschen stärken sollten, sei es Aufgabe des Staates, das «Gemeinwohl zu fördern» (Nr. 26).

Geschichte des Gemeinwohlbegriffs
Der Begriff des Gemeinwohls gehört damit von Anfang an zum Vokabular der Katholischen Soziallehre. Auch in späteren Enzykliken taucht er regelmässig auf. Gleichwohl ist er keine Erfindung der Päpste. Seine Geschichte reicht bis in die Antike zurück. So nimmt das Gemeinwohl etwa in der Philosophie Platons eine zentrale Stellung ein.
Platon (428/427–348/347 v. Chr.) betont, «dass die wahre Staatskunst notwendig nicht auf das Wohl des Einzelnen, sondern auf das der Gemeinschaft bedacht sein muss (…) und dass es für beide, für das Gemeinwesen wie auch für den Einzelnen, von Vorteil ist, wenn eher die Interessen der Gemeinschaft als die der Einzelnen gepflegt werden»1. Zu den Interessen der Gemeinschaft gehört laut Platon insbesondere die Verwirklichung von Gerechtigkeit.
Gemeinwohl bei Thomas von Aquin
Die Definition des Gemeinwohls in der kirchlichen Sozialverkündigung orientiert sich zunächst an dem Gemeinwohlkonzept von Thomas von Aquin (1225–1275). Dieses geht von einer naturrechtlich bestimmten Sozialordnung aus: Gemeinwohl bedeutet, dass in der Gemeinschaft mit anderen jede:r den für sie oder ihn vorgesehenen Platz einnimmt und damit sein oder ihr Personsein voll verwirklicht.
Die Idee eines – von Gott oder einer anderen höheren Ordnung – für jede:n Einzelne:n «vorgesehenen Platzes» lässt sich in unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht aufrechterhalten. Die hinter dieser Idee stehende Vorstellung, dass ein sinnvolles Leben nur gemeinsam mit anderen Menschen möglich ist, aber durchaus. Zugleich betont schon Thomas von Aquin neben der Bedeutung des Gemeinwohls auch die Bedeutung der einzelnen Person: Das Gesamtwohl kann nur bewahrt werden, wenn alle daran teilhaben.
Gemeinwohl als Selbstwert und Dienstwert
Laut der katholischen Soziallehre ist das Gemeinwohl sowohl Selbstwert als auch Dienstwert, das heisst: Es stellt einerseits einen Wert an sich dar und umfasst andererseits – laut der bekannten Definition aus der Pastoralkonstitution Gaudium et spes – «die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen»2. Mit diesem Zitat ist das Gemeinwohl als Dienstwert beschrieben: Es geht um die funktionale Ausgestaltung, die Strukturen und Institutionen einer Gesellschaft, die die Voraussetzungen zur Verwirklichung des Gemeinwohls bilden.
Worin aber besteht das Gemeinwohl als Selbstwert? Für die katholische Soziallehre liegt es weder – liberalistisch gedacht – in der Summe aller Einzelgüter, noch – utilitaristisch gedacht – in dem Glück der grössten Zahl. Vielmehr wird es durch zwei Elemente bestimmt, nämlich einerseits durch die Natur des Menschen und andererseits durch die geschichtliche Wirklichkeit, also durch den Kontext, in dem die Menschen jeweils leben.

Ein Projekt für alle – Güter für alle
Oswald von Nell-Breuning, einer der Väter der katholischen Soziallehre, spricht in diesem Zusammenhang vom Gemeingut als dem Gut, «um dessentwillen die einzelnen sich zu diesem Ganzen verbunden haben (…) der Zweck oder das Ziel, wozu oder wofür das betreffende gesellschaftliche Gebilde oder Gemeinwesen besteht»3. Papst Leo XIV. beschreibt das Gemeinwohl in seiner Enzyklika «Magnifica humanitas» als «die gesellschaftliche Form der jedem Menschen zugestandenen Würde»4. Für ihn ist das Gemeinwohl «das Ergebnis der Wechselwirkung und der gegenseitigen Beeinflussung» der Menschen untereinander, ein «Mehrwert», der die verschiedenen Einzelwohle «übersteigt und zugleich bereichert» 5. Voraussetzung dafür ist ein «Weg des Dialogs», eine «Konsensbasis», die es ermöglicht, «ein Projekt für alle zu gestalten und gemeinsam unterwegs zu sein»6.
Der Inhalt des Gemeinwohls muss von der jeweiligen Gemeinschaft definiert werden. Damit ist er, wie etwa die Geschichte des Nationalsozialismus in Deutschland gezeigt hat, missbrauchsanfällig. Dies führte dazu, dass der Gemeinwohlbegriff ausserhalb der katholischen Soziallehre nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst kaum noch gebraucht wurde. Seit einigen Jahrzehnten ist er in der Öffentlichkeit aber wieder präsent, aus politischen Debatten ist er kaum wegzudenken.
Häufig wird das Gemeinwohl – wie schon bei Platon – in Zusammenhang mit dem Begriff der Gerechtigkeit gebraucht. Die katholische Soziallehre kennt ausserdem das «Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter». Dieses erinnert daran, dass Gott die Güter der Erde – Boden, Wasser, Luft, natürliche Ressourcen – der gesamten Menschheitsfamilie geschenkt hat und dass alle ein Recht auf die Nutzung dieser Güter haben. Wie Leo XIV. in «Magnifica humanitas» betont, gilt diese Bestimmung heute nicht nur für die materiellen, sondern auch für die immateriellen und kulturellen Güter sowie für die technischen Möglichkeiten.
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